Nach einer Akzentverschiebung von sozial- zu kulturwissenschaftlichen Neuansätzen hat die Geschichtswissenschaft auch die „Historische Politikforschung“ wiederentdeckt. Dem Einführungsband Ute Frevert/Heinz-Gerhard Haupt (Hg.), Neue Politikgeschichte, Frankfurt/M 2005, folgte in jener Reihe u.a. auch eine materialreiche Studie zu den Diskussionen über die Verfassungsgrundlagen der Weimarer Republik: Heiko Bollmeyer, Der steinige Weg zur Demokratie. Die Weimarer Nationalversammlung zwischen Kaiserreich und Republik, Frankfurt/M 2007.
Historische Demokratieforschung in einem interdisziplinären – rechts-, politik- und geschichtswissenschaftliche Betrachtung verbindenden – Sinne kann sich zunächst an dem nach Art. 79 Abs. 3 GG auf Dauer gestellten Art. 20 Abs. 2 unseres Grundgesetzes orientieren: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Solche Verfassungsnormen sind interpretationsbedürftig. Dazu leistet neben dem Öffentlichen Recht und der Politikwissenschaft auch die Geschichtsforschung ihren wesentlichen Beitrag. Das Projekt Historische Demokratieforschung wird getragen von der Hugo-Preuß-Stiftung und der Paul-Löbe-Stiftung:
http://www.hugo-preuss-stiftung.de
http://paul-loebe-stiftung.eu
Im Hinblick auf die 100 Jahre-Erinnerungstage von Novemberrevolution 1918 und Gründung der Weimarer Republik beteiligten sich diese Stiftungen an diversen Aktivitäten mit Publikationen.
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